Fokus Finanzen und Einkommen: Finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes der 65-Jährigen und Älteren im Landkreis Mittelsachsen

Wie die finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes gewährleistet werden kann, ist für alle Altersgruppen gleichermaßen – direkt oder indirekt – ein wichtiges Thema. Zum Älterwerden und dem damit verbundenen Eintritt in den Ruhestand gehört auch die Frage nach der finanziellen Absicherung als Rentnerin oder Rentner.

Übergänge und Eintritt in das Rentenalter

Das reguläre Renteneintrittsalter liegt für die Geburtenjahrgänge ab 1964 beim 67. Lebensjahr, für die älteren Jahrgänge etwas darunter. Es wird stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Ob Menschen bis zum regulären Renteneintrittsalter und darüber hinaus noch arbeiten „können“, „wollen“, „dürfen“ oder „müssen“ hängt von verschiedenen Faktoren ab: Der individuelle Gesundheitszustand, die Motivation zur Erwerbstätigkeit, finanzielle Aspekte, der Bildungsstand sowie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Rentnerinnen und Rentner finanzieren den Lebensunterhalt durch…

(Haupt)-Einkommensquellen der Einwohnerinnen und Einwohner über 65 Jahre sind: Altersrente, betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge, Löhne aus Erwerbstätigkeit und/oder aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, Wohngeld, Grundsicherungsleistungen im Alter (und bei Erwerbsminderung), Hilfe zur Pflege sowie die 2021 eingeführte Grundrente.

Die Ergebnisse des Fokusberichts Älterwerden im Landkreis Mittelsachsen zeigen, dass die Einkommenssituation von Männern nach wie vor besser ist als die der Frauen.

Renteneinkommen

Im Jahr 2020 zählt der Landkreis Mittelsachsen 51.472 Bezieherinnen und 39.446 Bezieher von Altersrente. Im Durchschnitt erhalten Frauen 1.046,22€ und Männer 1.272,77€ Rente. Die Renteneinkommen bei Renteneintritt liegen in Mittelsachsen über den durchschnittlichen Renteneinkommen in Gesamtdeutschland bzw. den Renteneinkommen des alten Bundesgebiets.

Die Finanzierbarkeit der Rentenversicherungsleistungen wird als Folge der demografischen Veränderungen vielseitig diskutiert. Der Fakt, dass immer mehr Menschen im Rentenalter immer weniger Menschen im Erwerbsalter gegenüberstehen, ist unstrittig und trifft auch auf den Landkreis Mittelsachsen zu. Doch die Finanzierbarkeit ist nicht nur von einem ausgewogenen Verhältnis der Bevölkerungsgruppen abhängig, sondern auch von einer Reihe anderer Merkmale: Tatsächliche Zahl der Erwerbstätigen (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte), Frauenerwerbsquote, Erwerbsbeteiligung im Alter und Integration von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt.

Altersarmut – (k)ein Thema?

Steigende Lebenshaltungskosten, stagnierende Löhne, Trennung oder Scheidung von Partnerin oder Partner, Tod der Partnerin oder des Partners, Kinderbetreuungszeiten, Phasen der Arbeitslosigkeit, Beschäftigung im Niedriglohnsektor, längere Krankheit, Pflege von Angehörigen: Es gibt viele Gründe, weshalb ältere Menschen im Ruhestand finanziell belastet sein können.

Wo Altersarmut beginnt, muss immer wieder genau abgegrenzt werden, denn viele Menschen, die im Alter arm sind, waren auch schon vorher arm.

Ein bedeutender Einflussfaktor für Altersarmut ist das Alterssicherungssystem. Die aktuellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung können Altersarmut oder Armutsgefährdung nicht ganzheitlich vermeiden und ein gutes und sorgloses Leben im Ruhestand garantieren. Die 2021 eingeführte Grundrente ist ein Schritt zur Bekämpfung von Altersarmut, jedoch ist es zu früh, um die genaue Wirkung dieser Mindestsicherungsleistung zum aktuellen Zeitpunkt festzustellen.

Geringfügig entlohnt Beschäftigte – On-Top-Leistung

Ein Teil der Altersgruppe 65 Jahre und älter steht in einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis. Zum Ende des Jahres 2020 haben sich insgesamt 4.439 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises durch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung etwas zur Rente dazuverdient. Davon sind 3.874 Personen über der Altersgrenze.

Die Betrachtung der Gesamtanzahl zeigt auf, dass bis zur Altersgrenze 65 Jahre der Anteil der Frauen in dieser Beschäftigungsform sehr viel höher ist als der der Männer. Das Verhältnis dreht sich ab 65 Jahren um und der Männeranteil steigt.

Finanzielle Sicherung – Grundsicherung im Alter

Eine Leistung zur finanziellen Sicherung der älteren Bevölkerungsgruppen ist die Grundsicherung im Alter. Die Leistung unterstützt seit 2005 diejenigen, die im Alter ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nur teilweise selbst bestreiten können.

Aktuell beziehen in Deutschland gut drei Prozent der älteren Bevölkerung Grundsicherungsleistungen im Alter, Tendenz steigend. Im Jahr 2020 haben 613 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Mittelsachsen Grundsicherungsleistungen im Alter bezogen.

Wohngeld

Wenn die Rente nicht ausreicht, um im Alter angemessen zu wohnen, können betroffene Menschen im Rentenalter Wohngeld beantragen. Gemessen an allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern liegt der Anteil der Rentner, Pensionäre im Jahr 2020 bei 60,8 Prozent an allen reinen Wohngeldhaushalten und damit im Vergleich über dem sächsischen Anteil (56,3 Prozent) und dem auf Bundesebene (48,6 Prozent).

Hilfe zur Pflege

Nicht alle können die Kosten, die bei der Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen zu entrichten sind, aus der „eigenen Tasche“ tragen. Anfallende Kosten werden nur teilweise von der Pflegeversicherung übernommen. Diejenigen, die die verbleibenden Kosten nicht selbst aufbringen können, haben Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege. Zum 31.12.2020 haben im Landkreis 77 Personen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen in Anspruch genommen, innerhalb von Einrichtungen waren es insgesamt 544 Fälle. Im Zeitverlauf wird deutlich, dass die Fallzahlen außerhalb von Einrichtungen rückläufig sind, während die Bedarfe innerhalb von Einrichtungen ansteigen.

Ausblick:

Der am 25. November 2022 erscheinende nächste Blogbeitrag nimmt die Immateriellen Lebenslagen älterer Menschen im Landkreis Mittelsachsen in den Blick.

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